Wartung von Lüftungsanlagen in der Gastronomie

 

RLT Anlagen (Raumlufttechnische Anlagen) in der Gastronomie stehen bei den Gewerbeaufsichtsämtern im regelmäßigen Fokus der Kontrolle. Die Wartung dieser Anlagen ist in der VDI 2052 gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Behörden stichpunktartig kontrolliert.

 

In der VDI 2052 wird vorgeschrieben, dass der Betreiber einer Lüftungsanlage in der Gastronomie verpflichtet wird, die Anlagen jährlich einer Sichtprüfung von einer Fachfirma unterziehen zu lassen.

 

Bei dieser Sichtprüfung werden die Lüftungsgeräte sowie die Abluftkanäle der Küchenabluft geprüft und der Zustand der Fettverschmutzung festgestellt. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass die Fettablagerungen im Gerät oder im Kanalsystem erhöht sind, wird gesetzlich eine Wartung und eine Kanalreinigung vor-geschrieben.

 

Für Betreiber dieser Anlagen ist diese Prüfung Pflicht.

 

Auf Grund erhöhter Brandlasten durch Fettablagerungen im Küchenabluftsystem kann bei einem eventuell auftretenden Brandfall der Versicherungsschutz erlöschen. 

 

 

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