Wartung von Klima- und Wärmepumpenanlagen

 

Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge ab 3kg unterstehen nach den Europäischen Richtlinien und Verordnungen einer jährlichen Prüfpflicht durch ein Fachunternehmen.

 

Weiter muss für die oben genannten Anlagen nach der Verordnung EG Nr. 842/2006 ein Kältelogbuch für jede kältetechnische Anlage ab einem Kältemittelfüllgewicht von 3kg erstellt und geführt werden.

 

Je nach Anlagentyp und Kältemittelfüllmenge müssen die folgenden Arbeiten schriftlich dokumentiert und an der Anlage beim Betreiber hinterlegt werden:

 

  • Anlagendaten
  • Dichtheitsprüfung
  • Spezifischer Kältemittelverlust / Leckrate
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • Kältemittelmengen / Kältemaschinenölmengen

 

Auf Verlangen von Behörden muss dieses Kältelogbuch vorgezeigt werden. 

 

Für Sie als Betreiber einer Kälte- und Wärmepumpenanlage ist zu beachten, dass neben den Prüfpflichten auch das Installations- und Serviceunternehmen eine Betriebs- und Personenzertifizierung besitzt. Diese Zertifizierung nach §6 ChemKlimaschutzV - Verordnung ist in Deutschland seit dem Jahr 2006 gesetzlich geregelt und für alle Serviceunternehmen im Bereich Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik pflicht.

 

Wir die Luft- und Klimaprofis sind beim Regierungspräsidium Tübingen mit unserem Unternehmen unter der Registrienummer: 54.1-5534.12/06/47-15 zertifiziert und dürfen diese Arbeiten vollumfänglich ausführen.